Die Möglichkeit für Urlaub vom Schulunterricht ist in der Schulordnung geregelt. Ein Anspruch besteht nicht, aber die Schulleitung kann Gesuche in besonderen Fällen bewilligen.
Urlaubsanträge müssen spätestens drei Wochen vor dem geplanten Urlaubsbeginn schriftlich bei der Schulverwaltung eingereicht sein.